Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
atmosphere media GmbH
Stand: 22. Januar 2026

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Content (z. B. Video-Entertainment, Natur- und Landschaftsfilme, Music Channels) sowie die Überlassung der Software-/Plattformnutzung „atmosphere365“ (zusammen „Leistungen“) durch atmosphere media GmbH („Anbieter“) an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (zusammen „Kunde“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Individualvereinbarungen (z. B. Deckblatt/Order Form, Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Change Order) haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Vertragsdokumente

2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch
(i) schriftliche Annahme eines Angebots,
(ii) Unterzeichnung eines Deckblatts/Order Forms oder
(iii) schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt),
sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

2.3 Vertragsbestandteile sind in der Regel: Deckblatt/Order Form, Leistungsbeschreibung (Annex/Anlage), Preisblatt, diese AGB und ggf. Change Orders. Bei Widersprüchen gilt die im jeweiligen Vertrag geregelte Rangfolge.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die im Deckblatt/Order Form gebuchten Leistungen zur Nutzung am autorisierten Standort („Authorized Location“) zur Verfügung.

3.2 Installations-, Verkabelungs- oder Netzwerkleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind.

3.3 Der Anbieter kann Updates/Weiterentwicklungen bereitstellen. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

4. Lizenzstart, Ready-for-Install und Verzögerungen

4.1 Lizenzstart ist der Tag der Inbetriebnahme (Go-Live) am Authorized Location, sofern im Deckblatt nichts Abweichendes geregelt ist.

4.2 Ready-for-Install-Mitteilung: Der Anbieter (oder ein beauftragter Vertriebspartner) kann dem Kunden per E-Mail mitteilen, dass Installation/Inbetriebnahme geplant bzw. möglich ist. Mindestvoraussetzungen:
(i) Strom/Installationsplätze bereit,
(ii) Internet/Netzwerk inkl. erforderlicher Freigaben funktionsfähig,
(iii) Zutritt und technischer Ansprechpartner verfügbar,
(iv) kundenseitige Komponenten vor Ort.

4.3 Customer-Delay-Start: Verzögert sich Go-Live aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden, beginnt die Lizenz spätestens 30 Kalendertage nach Ready-for-Install-Mitteilung.

5. Preise, Abrechnung, Fälligkeit

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus Deckblatt/Preisblatt. Lizenzgebühren werden jährlich im Voraus berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

5.2 Rechnungsstellung erfolgt spätestens 14 Kalendertage vor dem jeweiligen Renewal Date. Fälligkeit ist am Renewal Date; Zahlungsziel 14 Tage.

5.3 Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Reverse-Charge/steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung gilt, sofern die Voraussetzungen vorliegen und der Kunde eine gültige USt-ID mitteilt.

5.4 Preisanpassungen gelten nur zum Renewal Date und werden mindestens 6 Wochen vorher angekündigt. Preise sind für die laufende Abrechnungsperiode fix.

6. Zahlungsverzug, Mahnung, Sperre

6.1 Gerät der Kunde in Verzug, kann der Anbieter nach folgender Staffel vorgehen:

  1. Mahnung nach 7 Tagen,

  2. Mahnung nach weiteren 7 Tagen,

  3. Sperrankündigung mit 5 Werktagen Frist,
    danach Sperre bis Zahlungseingang.

6.2 Reaktivierung erfolgt innerhalb 1 Werktag nach Zahlungseingang. Eine Reaktivierungsgebühr kann bei wiederholtem Verzug erhoben werden, sofern im Preisblatt ausgewiesen oder vorher angekündigt.

6.3 Gesetzliche Verzugszinsen und Ersatz von Verzugsschäden bleiben unberührt.

7. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

7.1 Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate ab Lizenzstart, sofern im Vertrag nicht abweichend geregelt.

7.2 Nach Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt wird.

7.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

8. Änderungen (Change Orders)

8.1 Änderungen (z. B. Paketwechsel, zusätzliche Displays/Channels, Preis- oder Terminänderungen) erfolgen ausschließlich per Change Order.

8.2 Add-ons, die nicht im Preisblatt enthalten sind, werden individuell angeboten und werden nur wirksam, wenn sie schriftlich beauftragt werden.

9. Rechte, Rechtekette, Nutzungsbeschränkungen

9.1 Content ist urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter ist Rechteinhaber bzw. verfügungsberechtigt.

9.2 Die Software/Plattform „atmosphere365“ und zugehörige Player-/Server-Software stehen im Eigentum der atmosphere Media Experience Technologies Ltd. („MXT“). Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden eine Sublizenz zur Nutzung am Authorized Location einzuräumen.

9.3 Der Kunde erhält kein Unterlizenzrecht. Die Nutzung ist auf den Authorized Location (bzw. das bezeichnete Schiff) beschränkt.

9.4 Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung, Kopieren/Weiterverbreitung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, öffentliche Online-Bereitstellung, Vermietung/Weiterverkauf von Nutzungsrechten.

10. Remote Maintenance und Mitwirkungspflichten

10.1 Der Anbieter darf zur Wartung/Fehlerbehebung Remote-Zugriffe (z. B. TeamViewer oder vergleichbar) nutzen. Vorankündigung erfolgt, soweit praktikabel; bei Störungen/Notfällen kann der Zugriff ohne Vorankündigung erfolgen.

10.2 Der Kunde stellt die technischen Mindestvoraussetzungen sicher (insb. Netzwerk/Internet, Zutritt, Ansprechpartner) und wirkt bei Störungen angemessen mit.

11. Verwertungsgesellschaften / öffentliche Wiedergabe

11.1 Der Kunde ist verantwortlich, erforderliche Rechte/Abgaben für öffentliche Wiedergabe (z. B. gegenüber GEMA oder ausländischen Pendants) ordnungsgemäß zu klären und zu zahlen.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1 Der Anbieter erbringt Leistungen nach dem Stand der Technik; eine bestimmte Verfügbarkeit oder SLA wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

12.2 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.5 Haftungshöchstbetrag (Cap): Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung je Vertragsjahr auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Lizenzgebühren begrenzt.

12.6 Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.

13.2 Jede Partei verarbeitet Kontaktdaten der Ansprechpartner als Verantwortlicher für Zwecke der Vertragsabwicklung. Soweit im Einzelfall Auftragsverarbeitung vorliegt, wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.